Barrierefrei leben

Mit 1. Jänner 2016 endete in Österreich die 10-jährige Übergangsfrist für öffentlich zugängliche Gebäude, Geschäfte, Praxen etc. - diese müssen jetzt barrierefrei sein.

 

Einkaufen, Arztbesuche und Arbeiten ohne Barrieren - problemlos unterwegs mit dem Rollstuhl, aber auch mit dem Kinderwagen - das muss jetzt in Österreich möglich sein - und das per Gesetz! Barrierefrei müssen alle Unternehmen sein die Waren, Dienst-leistungen und Informationen anbieten. Geschäftseingänge brauchen Rampen statt Stufen, WCs müssen behindertengerecht und Kassen auch für Rollstuhlfahrer leicht erreichbar sein.

 

Unternehmer und öffentliche Einrichtungen können geklagt werden wenn sie nicht barrierefrei sind. Es gibt wohl auch einige wenige Ausnahmen (z. B. unverhältnismäßige finanzielle Belastung oder Brand- und Denkmalschutzauflagen). Grundsätzlich geht es bei dem Gesetz aber nicht um Schadenersatzklagen, sondern darum, die Diskriminierung von beeinträchtigten Personen zu beseitigen.

 

Darum sollte Barrierefreiheit ernst genommen werden. Ich stehe Ihnen als Experte für Barrierefreiheit mit Rat und Tat zur Seite und helfe Ihnen, im scheinbaren Wirrwarr an Gesetzen und Vorschriften den Durchblick zu bekommen. Mein erklärtes Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine wirtschaftliche Lösung für Ihre individuelle Barrierefreiheit zu finden.